Haus- und Badeordnung
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Vorschriften der Haus- und Badeordnung der Landgrafentherme sind von Ihnen als Badegast strikt einzuhalten.
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennen Sie diese Haus- und Badeordnung verbindlich an. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, Anweisungen derjenigen Personen, die das Hausrecht ausüben, Folge zu leisten.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Bedeordnung
- Unser Personal oder von uns Beauftragte üben das Hausrecht aus. Anweisungen unseres Personals oder der weiteren Beauftragten ist strikt Folge zu leisten. Wenn Sie gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, haben wir das recht, Sie des Hauses zu verweisen und Ihnen in besonders schweren Fällen ein Hausverbot zu erteilen. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.
- In besonderen Bereichen, wie z.B. im Wellness- und Saunabereich, in den Schwimm- und Badebecken, bei Sondereinrichtungen wie z.B. im Bereich der Massagedüsen gelten Sondervorschriften soweit diese dort ausgehängt sind.
§ 3 Allgemeine Bestimmungen für Badegäste
- Der Besuch der Landgrafentherme steht grundsätzlich jeder Person frei. Minderjährige unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Anwesenheit jeweils einer erwachsenen Person gestattet.
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
- Wenn Sie sich wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder wenn eine erhöhte Gefährdungsgefahr besteht, ist Ihnen die Benutzung der Landgrafentherme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
- Sie müssen in allen Bädern bestehendes erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nasse und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
- Wenn Sie einzelne Betriebsteile oder einzelne Angebote nur eingeschränkt nutzen, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung gezahlter Eintrittsgelder. Saunaaufgüsse sind eine Serviceleistung. bei Ausfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung/Reduzierung von Eintrittsgeldern.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt.
§ 5 Verhaltensregeln
- Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen und Darstellungen untersagt. Im Fall von Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- In den Schwimmbecken ist die allgemein übliche Badebekleidung erforderlich. Straßenbekleidung, Unterwäsche, Shirts ö. Ä. sind nicht erlaubt. Etwas andere gilt für Badebekleidung, die aus religiösen gründen die Gelenke bedeckt und nicht figurbetont ist.3. In einzelnen Badbereichen können unterschiedliche Bekleidungsordnungen gelten, die dann vor Ort ausgehängt sind.
- In einzelnen Badbereichen können unterschiedliche Bekleidungsformen gelten, die dann vor Ort ausgehängt sind.
- Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
- Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
- Im textilfreien Bereich ist die Benutzung von Smartphones, Tablets, etc. nur im dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Wir weisen darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet ist.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis unseres Aufsichtspersonals gestattet.
- Elektrische Geräte dürfen in der Schwimmhalle nicht genutzt werden.
- Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist nicht erlaubt.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist außerhalb der ausgewiesenen Bereiche nicht erlaubt.
- Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist unser Personal gehalten, Liegen abzuräumen.
- Fundgegenstände sind an unser Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen Ihnen nur während der Gültigkeit Ihrer Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf deren Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
II SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE
§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage der Landgrafentherme dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
- Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Saunabereich eingesehen werden können.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
§ 7 Saunagäste
Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken benutzen Sie bitte nur mit einem ausreichend großen Liegetuch, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
- Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- Badeschuhe wollen Sie bitte aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abstellen.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Mit Ausnahme von Liegetuch und Sitzunterlage dürfen Sie in die Schwitzräume keine weiteren Gegenstände mitnehmen.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
- In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
§ 9 Besondere Hinweise
- Sollten Sie gesundheitlichen Probleme haben, wollen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit vor dem Saunabesuch klären, ob dies ohne Risiko für Ihre Gesundheit möglich ist.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Hierauf wollen Sie sich bitte bei der Nutzung einstellen.
- Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE
§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken der Landgrafentherme dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
§ 11 Verhalten im Beckenbereich
- Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
- Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Sie wollen daher zuvor eine gründliche Körperreinigung vornehmen.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken ist verboten.
IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 12 Haftung bei Schadensfällen
- Sie benutzen die Landgrafentherme auf eigene Gefahr. Wir und unsere Erfüllungsgehilfen haften außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für etwaige Beschädigungen auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt sowie für Schäden, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haften wir nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haften wir nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen Ihrer Sachen durch Dritte.Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten übernehmen wir keine Verantwortung, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems sind Sie zur Zahlung eines Pauschalbetrag in Höhe von 16,00 € verpflichtet.